AGB | LakeView IT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1. Der Auftragnehmer („Dienstleister“) erbringt für den Auftraggeber („Kunde“) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der Dienstleister gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister schriftlich anerkannt wurden.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen des Dienstleisters ist im jeweiligen SLA mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der Dienstleister die Dienstleistungen während der beim Dienstleister üblichen Geschäftszeiten laut SLA.
Der Dienstleister wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

2.2. Grundlage der für die Leistungserbringung vom Dienstleister eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der Dienstleister auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

2.3. Der Dienstleister ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

2.4. Leistungen durch den Dienstleister, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Dienstleister gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim Dienstleister üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht vom Dienstleister zu vertretenden Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.5. Sofern der Dienstleister auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Dienstleister ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

3. MITWIRKUNGS- UND BEISTELLUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Dienstleisters enthalten sind.

3.2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den Dienstleister erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des Dienstleisters Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom Dienstleister benannten Ansprechpartner herantragen.

3.3. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom Dienstleister zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom Dienstleister geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den Dienstleister auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den vom Dienstleister für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Dienstleister hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

3.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom Dienstleister enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom Dienstleister erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

3.6. Der Kunde wird die dem Dienstleister übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

3.7. Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Dienstleister in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister und/oder die durch den Dienstleister beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

3.8. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom Dienstleister erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht.
Zeitpläne für die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die dem Dienstleister hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim Dienstleister jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

3.9. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die vom Dienstleister eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Kunde haftet dem Dienstleister für jeden Schaden.

3.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

4. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

4.1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der Dienstleister die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der Dienstleister verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

4.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom Dienstleister erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Dienstleister wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

4.3. Der Kunde wird den Dienstleister bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem Dienstleister zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.

4.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom Dienstleister an den Kunden. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem Kunden vom Dienstleister überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Dienstleister das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

5. VERTRAGSSTRAFE

5.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollte der Dienstleister für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, hat der Dienstleister pro angefangener Stunde der Überschreitung Pönalen bis zur tatsächlichen Wiederherstellung (Erfüllung) an den Kunden laut SLA zu bezahlen.

Die obgenannten Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese dem Dienstleister unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

6. HAFTUNG

6.1. Der Dienstleister haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Dienstleister beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Dienstleister unbeschränkt.

6.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

6.4. Sofern der Dienstleister die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Dienstleister diese Ansprüche an den Kunden ab.

6.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 6.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

7. VERGÜTUNG

7.1. Die vom Kunden zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

7.2. Reisezeiten des Dienstleisters gelten als Arbeitszeit, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

7.3. Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

7.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich im Nachhinein verrechnet. Die vom Dienstleister gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind prompt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Dienstleister über sie verfügen kann. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der Dienstleister ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

7.5. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit einer vom Dienstleister anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

7.6. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Kunde.

Sollte der Dienstleister für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde den Dienstleister schad- und klaglos halten.

8. HÖHERE GEWALT

8.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

9. NUTZUNGSRECHTE AN SOFTWAREPRODUKTEN UND UNTERLAGEN

9.1. Soweit dem Kunden vom Dienstleister Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

9.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

9.3. Für dem Kunden vom Dienstleister überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

9.4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

9.5. Alle dem Kunden vom Dienstleister überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

10. LAUFZEIT DES VERTRAGS

10.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich gekündigt werden.

10.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

10.3. Der Dienstleister ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der Dienstleister aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

10.4. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm vom Dienstleister überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den Dienstleister zurückzustellen.

10.5. Auf Wunsch unterstützt der Dienstleister bei Vertragsende den Kunden zu den jeweiligen beim Dienstleister geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten.

11. DATENSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG

11.1. Der Dienstleister wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Dienstleister erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

Der Dienstleister verpflichtet sich insbesondere, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

11.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

12. GEHEIMHALTUNG

12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

12.2. Die mit dem Dienstleister verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

13. SONSTIGES

13.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

13.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

13.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

13.4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit dem Dienstleister konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

13.5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Dienstleisters als vereinbart.